Qualitätssicherungsmaßnahmen

Die dem Krankenwohnung e. V. angehörenden Einrichtungen haben sich verpflichtet, in Krankenwohnungen einen einheitlich definierten Qualitätsstandard einzuhalten. Das kann der Verein überprüfen und - wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - der Krankenwohnung das Prüfsiegel verleihen. Neumitglieder werden auf Verlangen geprüft
. Zur Prüfgruppe gehören: Zwei Krankenschwestern, eine Sozialpädagogin, ein Architekt, eine Stadtplanerin, eine Ärztin.




Beispielabbildung eines Prüfsiegels