Qualitätssicherungsmaßnahmen
Die dem Krankenwohnung e. V. angehörenden Einrichtungen haben
sich verpflichtet, in Krankenwohnungen einen einheitlich definierten
Qualitätsstandard einzuhalten.
Das kann der Verein überprüfen und - wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind - der Krankenwohnung das Prüfsiegel verleihen. Neumitglieder werden auf Verlangen geprüft . Zur Prüfgruppe gehören:
Zwei Krankenschwestern, eine Sozialpädagogin, ein Architekt,
eine Stadtplanerin, eine Ärztin.
Beispielabbildung eines Prüfsiegels